Kostenlose Haushaltshilfe

Jede*r Pflegebedürftige in häuslicher Pflege (Pflegegrad 1 bis 5) hat neben den Sach- und Geldleistungen einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,- € monatlich. Sie wären überrascht, was damit alles möglich ist. Lassen Sie Ihren Anspruch nicht verfallen! Wir beraten Sie gerne. 

Unsere Leistungen

Wir helfen Ihnen im Haushalt

Im Erstgespräch besprechen wir, wie wir Sie idealerweise unterstützen können. Wir übernehmen Aufgaben, wie z.B. staubsaugen, wischen, kochen, bügeln, Müll rausbringen und bürokratische Angelegenheiten. Somit haben Sie mehr entspannte gemeinsame Zeit mit der Familie.

Wir gehen für Sie einkaufen

Zu unserer Entlastungsleistung gehört ebenfalls das Einkaufen. Dieses können wir individuell gestalten, z.B. können wir zunächst besprechen, was Sie für die Woche benötigen, gemeinsam eine Einkaufsliste erstellen und im Anschluss für Sie etwas vorbereiten. Wir passen uns Ihren Bedürfnissen an.

Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen...

von Formularen und führen Sie über bürokratische Hürden. Sie haben noch keinen Pflegegrad? Gerne helfen wir Ihnen bei dem Ausfüllen dieses Antrages. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie ein solches Schreiben auszufüllen ist und begleiten Sie solange Sie unsere Hilfestellung benötigen.

Wir begleiten Sie zum Arzt

Wir begleiten Sie zu Ihren medizinischen Behandlungen. Wir bleiben, solange wie Sie uns benötigen, an Ihrer Seite und bringen Sie nach der Behandlung wieder nach Hause. Mit uns haben Sie eine verlässliche Begleitung im Alltag und in allen Lebenslagen.

Über Filia

Wir sind staatlich anerkannt.
Unsere Mitarbeiter*innen werden in regelmäßigen Abständen geschult,
um ihre Aufgaben im Bereich der Unterstützung (Entlastung),
sowie die Notwendigkeit des Einsatzes zu kennen.

Was genau ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag soll die eigentliche pflegerische Versorgung ergänzen und damit die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung des Alltags fördern und pflegende Angehörige entlasten.

Pflegerische Versorgung ergänzen
Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die ambulant gepflegt werden, haben Anspruch auf einen einheitlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125,- Euro im Monat.
Diesen können Sie ausschließlich zweckgebunden verwenden wie z.B. für Angebote zur Unterstützung im Alltag. 

Entlastungsbeträge in Folgemonaten übertragen
Nicht in Anspruch genommene Beträge können in den Folgemonaten genutzt werden.
Im Kalenderjahr nicht beanspruchte Entlastungsbeträge können ins nächste Kalenderjahr bis zum 30. Juni übertragen werden. 

So funktioniert es

Entlastungsleistungen sind sog. Erstattungsleistungen.
Sie werden dem Pflegebedürftigen nicht ausgezahlt,
sondern stehen für entlastende Hilfen eines Unternehmens der haushaltsnahen Dienstleistung zur Verfügung. 

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, stehen Ihnen 125,- € monatlich Entlastungsleistungen zu. Zum Teil können die Zahlungen auch rückwirkend in Anspruch genommen werden.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über die Höhe  Ihres Anspruchs der Leistungen gemäß §45b SGB XI.

Bei einem gemeinsamen Termin beraten wir Sie gerne darüber,
wie wir Sie am Besten mit den Entlastungsleistungen unterstützen können. 

Nach dem Erstgespräch  erhalten Sie tatkräftige Unterstützung
im Alltag durch eine*n qualifizierten Mitarbeiter*in.
Wir rechnen die erbrachten Leistungen mit Ihrer Pflegekasse direkt ab.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Filia UG Alltagsunterstützung und Haushaltshilfe

"Behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

Konfuzius